Wichtige gesetzliche Änderungen für Hundehalter:innen ab 1. Juni 2025

Ab 1. Juni 2025 tritt eine Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Neu ist die Pflicht zur Vorlage einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehaltungen (Mindestdeckung: 725.000 Euro) sowie der Nachweis der allgemeinen Sachkunde für alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2023 neu angeschafft wurden. Bestehende Hundebesitzer:innen haben bis 1. Juni 2025 Zeit, die erforderlichen Nachweise bei der Gemeinde Himberg vorzulegen.

Die Übermittlung kann persönlich, postalisch oder per E-Mail an office@himberg.gv.at erfolgen.

Für Listenhunde und auffällige Hunde gelten gesonderte Bestimmungen. Halter:innen dieser Tiere werden gebeten, sich bei der Gemeinde über die genauen Vorgaben zu informieren.

Freilaufende Hunde im Jagdgebiet - Ursache unzähliger
Konflikte

Freilaufende Hunde im Jagdgebiet führen regelmäßig zu Konflikten mit der Jägerschaft, besonders wenn Hunde außerhalb der Rufweite Wild hetzen oder reißen. Das NÖ Jagdgesetz erlaubt unter bestimmten Umständen sogar die Tötung solcher Hunde, auch wenn kein genereller Leinenzwang im Wald besteht. Hundehalter müssen dennoch sicherstellen, dass ihr Hund weder Wildtiere gefährdet noch unerlaubt durch Jagdgebiete streift – sonst drohen rechtliche Konsequenzen und Verwaltungsstrafen. Mehr dazu im Text. 

Impressum 

Vereinsname:
Tierschutzverein Himberg

Vertreten durch:
Isabel Lehner  (Obfrau)
Gabriele Grögl (Stellvertretende Obfrau)

Alexandra Mayer (Kassier)

Lisa Mariaux ( Schriftführer, Social Media)

E-Mail: 

tierschutzhimberg@gmail.com

Sitz des Vereins:
Anton Diettrichgasse 19
2325 Himberg

Telefon:
+436642546288
E-Mail:
tierschutzhimberg@gmail.com

Vereinsregisternummer:
ZVR 1719784956

DSGVO

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Tierschutzgesetz Niederösterreich